Wie verlogen die BRD
GmbH ist, zeigt sich am Beispiel Kinderarbeit – unsere Politiker
und Medien sind ja stark darin mit dem Finger auf andere Länder zu
zeigen, jedoch wissen die Wenigsten dass auch unter der Fuchtel der
BRD GmbH Kinderarbeit nicht nur zulässig, sondern zudem auch
gesetzlich geregelt ist! So begrenzt das Jugendarbeitsschutzgesetz
die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden, ohne Pausen! Selbst die
Urlaubsansprüche, sogar für den Bereich Bergbau, sind in diesem
Gesetz geregelt!
Rein
Formaljuristisch wäre es jedenfalls im Rahmen der Gesetzgebung der
BRD GmbH durchaus möglich ein Kind zunächst zur Schule zu schicken,
um es nach Schulschluss noch für knappe 8 Stunden arbeiten zu
lassen.
Und da Kinder keine
ausgebildeten Fachkräfte sind und auch bei den Mindestlohnregelungen
als Ausnahme gelten, kann man diese quasi für einen Hungerlohn, oder
gegen die Ausgabe von Naturalien dazu zwingen Arbeiten auszuführen,
welche normalerweise ausgebildetem Personal zugesprochen werden
müssten!
Wie oft haben Sie
beispielsweise schon erlebt dass ein Kind in Deutschland mit –
teils – gefährlichen Gartengeräten mit hoher
Verletzungswahrscheinlichkeit agieren musste? Und wofür? Damit sie,
unter übeltsten Arbeitsrechtlichen Bedingungen, ihr Taschengeld
verdienen konnten. Geld welches diesen armen Wesen eigentlich auch
gesetzlich zusteht, wenn man die Gesetze der BRD GmbH als geltend
betrachtet.
Aber wo kein
Richter, da kein Henker! Haben Sie schon einmal gesehen dass sich
Verdi oder eine andere Gewerkschaft für die Rechte von
Kindermitarbeitern in Deutschland einsetzen würde? Nein, denn das
Thema wird beharrlich totgeschwiegen...
Namaste, meine
Freunde!
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