Freitag, 1. Mai 2015

Kinderarbeit in der BRD GmbH

Wie verlogen die BRD GmbH ist, zeigt sich am Beispiel Kinderarbeit – unsere Politiker und Medien sind ja stark darin mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen, jedoch wissen die Wenigsten dass auch unter der Fuchtel der BRD GmbH Kinderarbeit nicht nur zulässig, sondern zudem auch gesetzlich geregelt ist! So begrenzt das Jugendarbeitsschutzgesetz die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden, ohne Pausen! Selbst die Urlaubsansprüche, sogar für den Bereich Bergbau, sind in diesem Gesetz geregelt!

Natürlich gerät das Gesetz da mit sich in Konflikt, da daneben noch die Schulpflicht – was ja eigentlich eher ein Schulzwang ist – besteht. Bleibt ein Kind beispielsweise dem Unterricht fern, so dürfen Scheinstaatliche Stellen wie die Jugendämter teils empfindliche Strafgebühren von den Eltern verlangen.

Rein Formaljuristisch wäre es jedenfalls im Rahmen der Gesetzgebung der BRD GmbH durchaus möglich ein Kind zunächst zur Schule zu schicken, um es nach Schulschluss noch für knappe 8 Stunden arbeiten zu lassen.

Und da Kinder keine ausgebildeten Fachkräfte sind und auch bei den Mindestlohnregelungen als Ausnahme gelten, kann man diese quasi für einen Hungerlohn, oder gegen die Ausgabe von Naturalien dazu zwingen Arbeiten auszuführen, welche normalerweise ausgebildetem Personal zugesprochen werden müssten!

Wie oft haben Sie beispielsweise schon erlebt dass ein Kind in Deutschland mit – teils – gefährlichen Gartengeräten mit hoher Verletzungswahrscheinlichkeit agieren musste? Und wofür? Damit sie, unter übeltsten Arbeitsrechtlichen Bedingungen, ihr Taschengeld verdienen konnten. Geld welches diesen armen Wesen eigentlich auch gesetzlich zusteht, wenn man die Gesetze der BRD GmbH als geltend betrachtet.

Aber wo kein Richter, da kein Henker! Haben Sie schon einmal gesehen dass sich Verdi oder eine andere Gewerkschaft für die Rechte von Kindermitarbeitern in Deutschland einsetzen würde? Nein, denn das Thema wird beharrlich totgeschwiegen...


Namaste, meine Freunde!

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